AGB

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

VORBEMERKUNG

Sofern zwischen Verkäufer und Käufer nicht abweichend ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vollumfänglich für alle Lieferungen, die gemäß einer Auftragsbestätigung oder einem verbindlichen Angebot zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erfolgen.

1.         ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES

Sofern ein Angebot des Verkäufers nicht ausdrücklich als “verbindlich” bezeichnet ist, sind die Angebote freibleibend. Eine Bestellung des Käufers gilt als Angebot, der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Versendung der Ware zustande. Bei einem verbindlichen Angebot des Verkäufers erfolgt der Vertragsschluss durch die Bestellung des Käufers.

2.         GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr zufälliger Schäden oder des zufälligen Untergangs der Ware geht mit Mitteilung des Verkäufers, dass die Ware zur Abholung bereit steht, auf den Käufer über. Wird die Ware auf Verlangen des Käufers versendet, geht die Gefahr mit Übergabe an die erste Transportperson auf den Käufer über.

3.         LIEFERUNG

3.1.     Versäumt der Käufer die Abholung der Ware nach erfolgter Mitteilung, dass die Ware zur Abholung bereit steht, bzw. verschiebt der Käufer einen Liefertermin, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers bei Dritten zwischen zu lagern bzw. Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.2.     Jede Lieferung gilt als separater Vertrag, und ein Lieferverzug bzw. Mangel im Hinblick auf eine oder mehrere Lieferungen berührt nicht die verbleibenden Lieferungen aus einem Vertrag, die noch nicht ausgeführt worden sind, es sei denn, diese Verkaufsbedingungen enthalten eine abweichende Regelung.

4.         ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ABTRETUNG

4.1       Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort und ohne Abzug fällig. In Ermangelung einer abweichenden Regelung hat die Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen. Handelsvertreter des Verkäufers sind nicht zum Inkasso der Rechnungsbeträge berechtigt, es sei denn, ihnen wurde eine gesonderte Vollmacht hierfür erteilt.

4.2.     Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen gegen den Käufer abzutreten.

5.         EIGENTUMSVORBEHALT

5.1.     Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang der vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Erfolgt die Lieferung außerhalb Deutschlands, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur Bezahlung der jeweiligen Ware vor.

5.2.     Der Käufer ist zur Verarbeitung, zum Weiterverkauf und zur Überarbeitung der besagten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.

5.3.     Erfolgt die Lieferung der Ware innerhalb Deutschlands. wird für den Fall einer Verarbeitung (conversion) der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im Voraus das Eigentum an dem neuen, aus der Vorbehaltsware hergestellten Produkt auf den Verkäufer übertragen, und zwar bis zur vollständigen Erfüllung der besicherten Forderungen, woraufhin das Eigentum automatisch an den Käufer zurückfällt. Beinhaltet die Verarbeitung auch andere Produkte, die nicht dem Käufer gehören, erwirbt der Verkäufer nach vorstehender Regel Miteigentum an dem neuen Produkt im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware.

5.4.     Bei Weiterverkauf der erworbenen aber noch nicht vollständig bezahlten Ware, gleich ob nach Verarbeitung oder nicht, tritt der Käufer hiermit diese Forderung und Gelder als Sicherheit für den Verkäufer an diesen ab, und zwar jeweils bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Auf Verlangen des Verkäufers muss der Käufer diese Abtretung seinem Käufer mitteilen. Der Verkäufer wird die Abtretung nur dann offenlegen und Forderungen einziehen, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist.

6.         ZAHLUNGSVERZUG

Im Falle des Verzugs des Käufers mit Zahlungen ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB p.a. zu berechnen. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, sämtliche noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen.

7.         ANSPRÜCHE WEGEN MÄNGELN

7.1.      Transportschäden hat der Käufer nach Erhalt der Ware umgehend, spätestens innerhalb von drei (3) Tagen, an den Verkäufer oder den Spediteur zu melden.

7.2.      Ansprüche wegen Mängeln setzen voraus, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen ist. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die gleiche Frist gilt für die Rüge verdeckter Mängel, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Entdeckung.

7.3.      Die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche sowie alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen haben schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder auf elektronischem Wege zu erfolgen.

7.4.      Im Falle von Mängeln ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl eine neue, mangelfreie Ware zu liefern oder den Mangel an der gelieferten Ware zu beseitigen.

7.5.      Bei Geltendmachung eines Anspruchs hat der Käufer die Ware genau zu spezifizieren und detailliert anzugeben, worauf sich sein Anspruch gründet. Bis eine Lösung bezüglich eines streitigen Anspruchs gefunden wird, hat der Käufer die Waren pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu lagern und zu versichern. Werden die Ansprüche des Käufers anerkannt, erstattet der Verkäufer dem Käufer die diesem entstandenen Lager- und Versicherungskosten. Sollten Hinweise auf Transportschäden vorliegen, hat der Käufer auch den Spediteur zu unterrichten.

7.6.     Für den Fall, dass der Käufer Ansprüche wie vorstehend geltend macht, und die Parteien zu keiner Einigung hinsichtlich der Regelung der Ansprüche kommen, wird die Streitigkeit gemäß den Bestimmungen in nachstehender Ziffer 13 geregelt.

7.7.      Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab Ablieferung. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mangels oder bei Ansprüchen aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt die Haftungsbeschränkung in Ziffer 8.

 

8.         HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1.     Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Regelungen im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, jeder schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder einer anderen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2.     Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, auf deren Einhaltung der Käufer zur Erfüllung des Vertragszwecks regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet der Verkäufer begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3.     Vorstehende Regelungen gelten auch, soweit der Schaden durch ein Organ oder einen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers verursacht wird.

8.4.     Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8.5.     Soweit die Haftung nach vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung der Organe und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

9.         HAFTUNGSAUSSCHLUSS (HÖHERE GEWALT)

9.1.     Nachstehend aufgeführte Ereignisse gelten als Haftungsausschlussgründe, sofern sie nach Vertragsabschluss eintreten – oder, wenn sie vor Vertragsabschluss eingetreten sind, sofern ihre Folgen vor Vertragsabschluss nicht eindeutig absehbar waren, und dadurch die Produktion verhindert, behindert oder verzögert wird, für die der Käufer (oder, falls dieser ein Großhändler ist, sein Kunde, sofern dessen Name im Vertrag genannt ist) die Ware zu verwenden vorhat; ferner, wenn dadurch die Annahme der Ware durch den Käufer oder die Produktion des Verkäufers oder die vereinbarte Art der Lieferung verhindert, behindert oder verzögert wird, und zwar:

(i) Krieg, Kriegsrisiko; Aufstand; Beschlagnahmung; Wirtschaftsembargo; Einberufung von Personal zum Militärdienst; Währungsbeschränkungen; Export- oder Importverbote oder -beschränkungen; Feuer; Hochwasser; Unwetter; Behinderung des Schienenverkehrs; Umweltkatastrophen oder andere von den Parteien nicht beherrschbare Ereignisse;

(ii) Beschränkungen bei der Energieversorgung; Verknappung oder Rationierung der Ölversorgung, durch die die Produktion und/oder das Transportwesen beeinträchtigt werden; Arbeitskämpfe; soziale Unruhen; allgemein fehlende Arbeitskräfte oder Transportmöglichkeiten und Materialknappheit; Wasserknappheit; Behinderung der Seefahrt durch Eis oder andere Hindernisse am Verladungshafen oder am Zielhafen; Verluste oder Verzögerung auf See; Nichtlieferung, Fehllieferung oder Liefer-verzug durch Rohmaterial-Lieferanten oder durch Lieferanten anderer Waren für die Industrieproduktion, Stillstand, Störfälle oder Fehler in der Produktion, die durch Datenviren oder ähnliche Risiken der Datenverarbeitung, Datenübertragung und Computersysteme verursacht werden, sowie alle anderen Umstände, die die betroffene Partei nicht verhindern konnte, nachdem sie alle vernünftigen Vorkehrungen getroffen hat, um das Eintreten solcher Umstände zu verhindern.

9.2.     Käufer und Verkäufer können beschließen, die Erfüllung dieses Vertrages bei Vorliegen der in obiger Ziffern 9.1. (i) und (ii) genannten Gründe auszusetzen; in diesem Fall haftet keine Partei der anderen gegenüber für Schäden, die sich aufgrund dieser Aussetzung der Erfüllung ergeben.

9.3.     Der Verkäufer informiert alle Betroffenen über Ereignisse gemäß vorstehenden Ziffern 9.1. (i) und (ii), sobald er davon Kenntnis erhält. Nach Erhalt dieser Information hat der Käufer den Verkäufer über seine mögliche Entscheidung, gemäß Ziffer 9.4. vom Vertrag zurückzutreten, zu unterrichten.

9.4.     Wird die Erfüllung des Vertrages für einen Zeitraum von weniger als zehn (10) aufeinanderfolgenden Tagen ausgesetzt, werden die Lieferungen so bald wie möglich bezüglich der gesamten vertraglich vereinbarten Liefermenge wieder aufgenommen. Dauert eine solche Aussetzung mindestens zehn (10) aufeinanderfolgende Tage an, kann bzw. können die während des Aussetzungszeitraumes ausgefallenen Lieferungen ohne Haftung irgendeiner der Parteien ersatzlos storniert werden, und spätere Lieferungen werden vertragsgemäß wieder aufgenommen.

9.5.     Die Partei, die sich auf die in Ziffer 9.1. genannten Gründe berufen will, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Vorliegen eines solchen Zwischenfalls und dessen Beendigung zu unterrichten und hat die andere Partei so bald wie

möglich darüber zu informieren, inwieweit das Berufen auf die genannten Gründe eine Aussetzung der Erfüllung erforderlich macht.

10.       GESTIEGENE KOSTEN

Sollte nach Vertragsabschluss insgesamt eine erhebliche Steigerung der Produktions- oder Transportkosten aufgrund erheblicher Veränderungen in den Energiekosten und/oder Rohstoffkosten, und/oder Wechselkursverhältnissen und/oder Fracht- oder Transportkosten eintreten, ist der Verkäufer berechtigt, die Neuverhandlung der Preise bezüglich der ausstehenden Liefermengen zu verlangen; des weiteren ist er berechtigt, einen noch nicht ausgelieferten Teil der vereinbarten Liefermenge zu stornieren. Die Preise in der Auftragsbestätigung oder im Verbindlichen Angebot des Verkäufers gelten für alles Versendungen und/oder Lieferungen, die bis zu einer entsprechenden Mitteilung seitens des Verkäufers erfolgt sind.

11.       MITTEILUNGEN; SALVATORISCHE KLAUSEL

11.1.   Mitteilungen an den Verkäufer haben schriftlich per Post, Telefax oder auf elektronischem Wege an die Adresse, Telefax- oder Telefonnummer zu erfolgen, die unter „sales information“ im verbindlichen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben sind. In jeder Mitteilung sind der Verkäufer und die unter „our reference“ im verbindlichen Angebot, in der Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung genannte Kennziffer anzugeben.

11.2.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen insgesamt oder teilweise ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen (oder von Teilen derselben).

12.       ANWENDBARES RECHT

Für diesen Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

13.       STREITIGKEITEN

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit den Kaufverträgen oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind die für den Sitz des Verkäufers in Düren zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, wenn der Käufer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

 

19. November 2015